Informationen über Abfallbeauftragter
|
Wir stellen Ihnen für Ihr Unternehmen einen Abfallbeauftragten als externen Berater in allen Fragen der Entsorgung zur Seite. Der Abfallbeauftragte berät nach dem § 55 des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Er ist berechtigt und verpflichtet,, umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, einschließlich Verfahren zur Vermeidung, ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen sowie, umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse, einschleßlich Verfahren zur Wiederverwendung, Verwertung oder umweltverträglicher Beseitigung nach Wegfall der Nutzung hinzuwirken und, bei der Entwicklung und Einführung der vorgenannten Verfahren mitzuwirken, insbesondere durch die Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse unter den Gesichtspunkten der Kreislaufwirtschaft.
|