Informationen über Abnahme Damit wir uns noch besser verstehen

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Abnahme Damit wir uns noch besser verstehen SüdLeasing GmbH
Um die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu optimieren und um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, haben wir dieses Lexikon entwickelt. Die vielen Einträge und Erläuterungen werden Sie gewiss hilfreich und informativ finden - auch wenn Sie mal gar nicht mit uns reden wollen, sondern einfach zum großen Thema Leasing etwas recherchieren möchten. Klicken Sie einfach auf den Begriff und schon wissen Sie mehr. Abnahme Der Leasing-Nehmer nimmt das Leasing-Objekt für den Leasing-Geber vom Hersteller bzw. Lieferanten entgegen. Er prüft den ordnungsgemäßen Zustand des Leasing-Objekts und bestätigt diesen in der Übernahmebestätigung. Mit der Übernahme (Abnahme) beginnt die Leasing-Zeit. Die Verpflichtung zur Abnahme einer gekauften Sache durch den Käufer - hier der Leasing-Nehmer als Vertreter des Käufers - ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB.currentLexikon='lex2';
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