Informationen über Abschreibungszeit
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Um die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu optimieren und um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, haben wir dieses Lexikon entwickelt. Die vielen Einträge und Erläuterungen werden Sie gewiss hilfreich und informativ finden - auch wenn Sie mal gar nicht mit uns reden wollen, sondern einfach zum großen Thema Leasing etwas recherchieren möchten. Klicken Sie einfach auf den Begriff und schon wissen Sie mehr. Abschreibungszeit Investitionsgüter des Anlagevermögens unterliegen der technischen, wirtschaftlichen und zeitlich bedingten Abnutzung. Sie können somit nur für eine bestimmte Dauer genutzt werden. Die darauf aufbauenden Abschreibungszeiten sind in den amtlichen AfA-Tabellen (''Absetzung für Abnutzung'') festgelegt. Die in den AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA). Sie orientiert sich an der tatsächlichen Nutzungsdauer eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebes. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer kann der AfA zugrunde gelegt werden. Bei besonders intensiver Nutzung eines Wirtschaftsgutes, z. B. durch Mehrschichtbetrieb, kann die Nutzungsdauer verkürzt werden. Die betriebsindividuell festgestellte Nutzungsdauer bildet den Rahmen für die möglichen Laufzeiten eines Leasing-Vertrages (40 %-/90 %-Regel).currentLexikon='lex36';
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