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Seit dem 01.07.2003 ist gesetzlich vorgeschrieben, explosionsgeschützte Maschinen nach ATEX94/9 EG auszuführen.Dadurch soll ein freier Warenverkehr innerhalb der EU für explosionsgeschützte Maschinen und Geräte durch europäische Vereinheitlichung der Anforderungen gewährleistet werden. ATEX schließt dabei auch nichtelektrische Geräte ein, die potentielle Zündquellen aufweisen.Eine Unterteilung nach "Gas-/Staubexplosionsschutz" erfolgt laut ATEX durch die Kennzeichnung G(as)/D(ust). Die Zonen (nach RL 1999/92/EG) stellen Bereiche des Arbeitsumfelds dar, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In Abhängigkeit von der Häufigkeit und der Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre unterteilt ATEX verschiedene Zonen, denen entsprechende Kategorien zugeordnet sind. häufig oder über längere Zeiträume vorhandenZone 0 (=G) und 20 (=D) Geräte der Kategorie 1 gelegentlich vorhandenZone 1 (=G) und 21 (=D) Geräte der Kategorie (1 oder) 2
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