Informationen über Auflösung von Leasing-Verträgen
|
Um die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu optimieren und um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, haben wir dieses Lexikon entwickelt. Die vielen Einträge und Erläuterungen werden Sie gewiss hilfreich und informativ finden - auch wenn Sie mal gar nicht mit uns reden wollen, sondern einfach zum großen Thema Leasing etwas recherchieren möchten. Klicken Sie einfach auf den Begriff und schon wissen Sie mehr. Auflösung von Leasing-Verträgen Bei berechtigten und wirtschaftlich begründeten Fällen (z. B. bei Totalverlust des Leasing-Objektes) können Leasing-Verträge auch während der an sich unkündbaren Grundmietzeit vorzeitig aufgelöst werden. In der Regel sind dann Ausgleichszahlungen zu leisten.currentLexikon='lex43';
|