Informationen über Fahrzeughalter
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Als verantwortlicher Fahrzeughalter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle Kraftfahrzeug bestimmen kann. Maßgebliche Kriterien sind Gebrauch für eigene Rechnung und tatsächliche Verfügungsgewalt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Für eigene Rechnung hat ein Fahrzeug in Gebrauch, wer die Nutzungen aus dessen Verwendung zieht und die laufenden Kosten dafür bestreitet. Die erforderliche Verfügungsgewalt ist gegeben, wenn der Benutzer des Fahrzeugs Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann.
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