Informationen über Geheimhaltung

Website Firma Webseite Produkt
Dritten Personen ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung der 1zu1 Prototypen Geschäftsleitung die Räumlichkeiten, in denen Kundenprojekte bearbeitet werden, zu betreten. Außerdem haben alle unsere Mitarbeiter mit dem Unternehmen eine schriftliche Geheimhaltungspflicht vereinbart. Sämtliche Zeichnungen, Daten und Bauteile bleiben stets im Unternehmen. Partnerunternehmen, die im Zuge der Projektabwicklung Anfragen oder Aufträge von 1zu1 Prototypen erhalten, unterliegen ebenfalls dieser strengen Geheimhaltung. Mit ihnen besteht ein genereller Geheimhaltungsvertrag. Im Jahresrhythmus geht ein Schreiben mit der Auflistung aller gefertigten und bis dahin gelagerten und nicht entsorgten Produkte (erstellte Formen, Urmodelle, etc.) an den entsprechenden Kunden. Je nach Projekt bzw. Einzelauftrag kann dann von Kundenseite eine Entbindung aus der Geheimhaltung im Sinne folgender Ziele erfolgen:, der Möglichkeit, ein interessantes Projekt der Öffentlichkeit zu präsentieren (Messe, PR-Bericht, Werbung)., der Vernichtung und Entsorgung der gefertigten Bauteile und Formen.
schließen