Zum Schutz der gewerblichen Schutzrechte ihrer Aussteller hat die Messe München einen umfassenden Maßnahmenkatalog aufgestellt. Neben einer Anti-Plagiats-Klausel in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messen und einem generellen Fotografierverbot stellt sie dem Zoll und dem Deutschen Patent- und Markenamt kostenlose Infostände auf den Messen zur Verfügung. Auf Betreiben der Messe München hält sich das Landgericht München darüber hinaus für diejenigen Veranstaltungen Gerichtstermine frei, die besonders mit Produkt- und Markenpiraterie zu kämpfen haben. So können einstweilige Verfügungen beschleunigt erwirkt werden, sofern der Antragssteller auf der Antragsschrift deutlich vermerkt, dass es sich um eine eilige Messesache handelt.Neue Wege geht die Messe München mit dem sogenannten âIntellectual Property Panelâ (IPP), das auf einigen Messen aktiv ist. Das Panel kann von Ausstellern, die sich in ihren gewerblichen Schutzrechten verletzt sehen, unmittelbar vor oder während einer Messe angerufen werden. Innerhalb von 24 Stunden entscheidet das Panel, ob eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte vorliegt. Es fungiert dabei entweder als Schiedsgericht, das bei Rechtsverletzungen eine außergerichtliche Schlichtung anbietet. Optional kann das Panel als Gutachterausschuss angerufen werden, der ein entsprechendes Gutachten erstellt, das in einem Rechtsstreit vor Gericht vorgelegt werden kann. Das Panel besteht aus Rechts- und Branchenexperten unter der Leitung eines Repräsentanten des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht. Unabhängig von dem Panel haben alle Aussteller nach wie vor die Möglichkeit, sich direkt an das zuständige Landgericht zu wenden.Weitergehende Informationen erhalten Sie von der Projektleitung der jeweiligen Messe.
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