Informationen über QC in kunststoffverarbeitenden Betrieben
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Der Kunststoffverarbeiter benötigt die Garantie, daß die vom Rohstofflieferanten zugesagten Rohstoffeigenschaften möglichst immer in gleicher Qualität vorhanden sind. Zur Kontrolle der Produkteigenschaften des eingesetzten bzw. eingekauften Rohstoffes und damit zur Sicherung seiner eigenen Prozess- und Produktqualität ist der Kunststoffverarbeiter oftmals nicht zuletzt durch die Vorgaben des Abnehmers bzw. Endkunden, gezwungen eine sogenannte Wareneingangskontrolle aufzubauen oder zu pflegen. Auch die mit den Rohstoff-Lieferungen beigefügten Material-Spezifikationen stellen in der Regel keine Zusicherung von Eigenschaften für einen bestimmten Einsatzzweck dar und entbinden daher den Kunden bzw. den Verarbeiter nicht von einer eigenen Wareneingangskontrolle (gemäß HGB 377/378). Für eine schnelle und einfache Wareneingangsprüfung empfehlen wir daher folgende Prüfmethoden: Die Gerätetechnik, die in Ihrem speziellen Fall optimal ist, muß nach dem Produkt und den Anforderungen des Produktionsprozessesausgewählt werden - dabei können wir Ihnen gerne behilflich sein.
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