Informationen über STV -Übergrößen nach RAL-Anforderungen geprüft
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GEALAN hat eine weitere Hürde bei der Markteinführung der Statischen-Trocken-Verglasung STV® genommen: Die neue Klebetechnik bestand jetzt auch für übergroße Elemente alle Prüfungen des Instituts für Fenstertechnik in Rosenheim nach den vorhandenen RAL-Kriterien für verklebte Verglasungen. Geprüft wurden die Bereiche Dichtigkeit, mechanische Eigenschaften und erstmals auch Differenzklima. Ab sofort können Elemente, deren Glasscheibe mit der STV®-Technik fixiert wurde, in neu definierten Größen gefertigt werden. Die Statische-Trocken-Verglasung STV® sieht grundsätzlich zwei Einsatzmöglichkeiten vor. Variante 1 verzichtet auf die Stahlaussteifung im Fensterflügel, was zu Kosteneinsparungen beim Stahl und folglich zu leichteren Elementen und einer schnelleren Verarbeitung führt. Variante 2 ermöglicht in der Kombination STV® plus Stahlaussteifung den Bau bisher nicht erreichter Elementgrößen. Die durchgeführten Tests erlauben jetzt den Bau einflügeliger Elemente komplett ohne Stahl mit den Flügelaußenmaßen 1500 mm x 1500 mm (bei max. Flügelgröße von 2 m²) und Balkontüren von 1100 mm x 2300 mm (bei max. Flügelgröße von 2,2 m²). Zweiflügelige Stulpelemente sind ebenso bis 2300 mm Flügelaußenmaß möglich, wenn der Stulpbereich bestimmte Aussteifungsvorgaben erfüllt. In der Kombination von Statischer-Trocken-Verglasung STV® plus herkömmlicher Stahlaussteifung sind übergroße Elemente realisierbar. So können z. B. Balkontüren bis zu einer max. Flügelhöhe von 2500 mm in weißer Ausführung und 2350 mm in Farbe gefertigt werden. Gleichzeitig führt diese Variante zu deutlichen Verbesserungen in der Funktion.
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