Informationen über Vorschriften
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In den Geltungsbereich der Richtlinie 73/23/EWG fallen elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom. Elektrische Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie 73/23/EWG unterliegen einer internen Fertigungskontrolle. Zu diesem Zweck stellt der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder die Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlich ist, die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV Nr. 3 zusammen. Diese Unterlagen müssen eine Bewertung der übereinstimmung der elektrischen Betriebsmittel mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie sind mit einer Kopie der Konformitätserklärung zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden bereitzuhalten. Mit der Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller die übereinstimmung jedes einzelnen Produktes mit den Bestimmungen der Richtlinie. Elektrische Betriebsmittel unterliegen keinem Zertifizierungsverfahren. Die Erlangung des GS-Zeichens ist für elektrische Betriebsmittel uneingeschränkt möglich. Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel wurde über die erste Verordnung zum GSG in nationales Recht umgesetzt. Diese Verordnung gilt seit dem 1. Januar 1980. Elektrische Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie 73/23/EWG unterliegen einer internen Fertigungskontrolle. Zu diesem Zweck stellt der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder die Person, die für das
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